Donnerstag, 20. Oktober 2011

Fragen und Antworten

Zu meinen Vorbereitungen für mein Work and Travel habe ich mich per Mail an die Botschaft von Japan in Deutschlandgewand und verschiedene Dinge nachgefragt. Hier habe ich die Fragen und Antworten zusammengestellt. Viellicht hilft es ja jemandem.

(1)
Frage:
Ich möchte ein Visum für ein „Work and Travel“ in Japan beantragen. Ich habe bereits alle Unterlagen zusammen. Muss ich die Unterlagen persönlich bei Ihnen abgeben, oder kann ich sie per Post zuschicken?

Antwort:
Sie müssen einmal persönlich mit den Unterlagen zu uns kommen. Ich kann Ihnen dann jedoch Ihren Pass nach Ausstellung des Visums per Post zukommen lassen, so dass Sie nicht zweimal zu uns kommen müssen. Hierfür würde ich Sie lediglich bitten 3,50 Euro in Briefmarken mitzubringen.

(2)
Frage:
Wenn ich in der Botschaft bin und mein Visum beantragen möchte, wie muss ich vorgehen? Kann ich mich vor Ort an jemanden wenden, der mich weiterleitet?

Antwort:
Wenn Sie zur Botschaft kommen, können Sie sich direkt an mich wenden. Der Eingang des Konsulates ist bei Tor 2, (Hiroshimastraße 10).

(3)
Frage:
Auf der Internetseite der Botschaft von Japan in Deutschland habe ich auf der Seite „Informationen zum Antrag eines Visums für einen Ferienarbeitsaufenthalt“ gelesen, das in 1e und 1f ein „Nachweis über Bankguthaben“ gefordert wird. Reicht zu diesem Zweck ein aktueller Kontoauszug?

Antwort:
Ein aktueller Kontoauszug ist ausreichend, um ein Working Holiday Visum zu beantragen.

(4)
Frage:
Benötige ich noch weitere Unterlagen, wie z.B. meinen Impfausweis, wenn ich zum Beantragen eines Visums in die Botschaft komme?

Antwort:
Weitere Unterlagen, wie z.B. ein Impfausweis sind nicht erforderlich, sondern lediglich die, die auf unserer Homepage genannt werden.

(5)
Frage:
Kann ich mit meinem hiesigem Führerschein auch in Japan Auto fahren, oder benötige ich da extra einen neuen Führerschein?

Antwort:
Um in Japan Auto fahren zu dürfen, müssen Sie Ihren Führerschein in Japan übersetzen lassen. Dies können Sie in der deutschen Botschaft in Tokyo, beim Generalkonsulat in Osaka oder bei der Japan Automobil Foundation (JAF) machen lassen.

(6)
Frage:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das ich ein Visum erhalte? Ich muss ja im Vorfeld schon eine Auslandskrankenversicherung und ein Flugticket vorweisen können. Sollte ich kein Visum erhalten, wäre das alles ja umsonst… In diesem Zusammenhang. Wie sieht es gegenwärtig mit der Altersbeschränkung aus? Ich bin leider schon 25 Jahre alt. ¼ Jahrhundert…ich darf gar nicht dran denken!^^

Antwort:
Wir werden Ihnen das Visum ausstellen, sofern Sie keinen kriminellen Eintrag in Japan haben. Wenn das nicht zutrifft und Ihre Unterlagen vollständig sind, gibt es nichts zu befürchten. Es ist nicht so, dass es eine bestimmte Anzahl von WH Visa pro Jahr gibt oder ein regelrechtes Bewerbungsverfahren stattfindet. Da brauchen Sie sich also keine Sorgen machen- auch was Ihr Alter betrifft. Das WH Visum können Sie bis kurz vor Ihrem 31. Geburtstag beantragen. (Das dürfte ich sogar noch beantragen, obwohl ich schon älter als 25 Jahre bin...)

(7)
Frage:
Welche Tätigkeiten könnte ich als gelernter Informatiker in Japan annehmen wenn ich ein „Work and Travel“ machen möchte? Ich würde mir auch gerne die Arbeit auf einem echten Reisfeld ansehen. Wäre das möglich? Wie gehe ich vor, wenn ich einen Job in Japan suche? Kann ich einfach von Geschäft zu Geschäft gehen und nach Arbeit fragen?

Antwort:
Sie dürfen jeder Arbeit nachgehen, sofern es sich nicht um ein "Nachtgewerbe" handelt, dies schließt auch das Arbeiten in Nachtclubs und Bars ein. Alles andere ist erlaubt. Wenn Sie in Japan auf Jobsuche sind, kann Ihnen die örtliche Arbeitsagentur "Hello Work" oder auch das International Center weiterhelfen.
Ich sende Ihnen anbei noch einen Leitfaden zu, der sich an Leute richtet, die für längere Zeit in Japan leben möchten. Hier sind viele nützliche Tipps und Adressen vermerkt.

(8)
Frage:
Wie lange ist mein Visum gültig? Wie viel Zeit habe ich um noch letzte Besorgungen zu tätigen?

Antwort:
Nach Ausstellung des Visums hast du ein Jahr lang Zeit um in Japan einzureisen. Der Aufenthalt beträgt dann bis zu einem Jahr. In dieser Zeit darf das Land nicht verlassen werden, ohne vorher ein "Reentry Visum" zu beantragen, wenn man dieses Jahr voll ausschöpfen möchte. Verlässt man das Land vor Ablauf eines Jahres, verfällt das Visum.

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